Re: Wegerecht: Nachbar baut Wassermühle


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Abgeschickt von Stefan am 06 Maerz, 2004 um 22:00:49:

Antwort auf: Wegerecht: Nachbar baut Wassermühle von Christian am 03 Maerz, 2004 um 00:02:43:

Ich selbst habe mal so eine Streitigkeit mitbekommen und daraus folgendes gelernt:

1. Klagen Sie nicht selbst, sondern lassen Sie das die Gegenseite tun. Warum ? Weil Sie so die Beweislast verschieben! Dann müssen nicht Sie beweisen, dass der Nachbar nicht darf, sondern der Nachbar, dass er darf. Und sowas erreichen Sie ganz locker durch Bau einer Garage mitten in den Weg oder eines Zauns oder irgendwas dergleichen.

2. Sie sind in einer guten Position, wenn im Grunbuch und im Baulastenverzeichnis nichts eingetragen ist und auch kein Duldungsvertrag existiert.

3. Das Notwegerecht geht verloren, wenn von woanders Zugang. PKW sind nicht erlaubt. Das Gewohnheitsrecht bestreiten Sie, indem Sie sagen nur aus Gefälligkeit zeitlich beschränkter manchmal geduldet. Außerdem könnten Sie sogar eine Entschädigung verlangen. Spätestens dann muss die Gegenseite kotzen und verliert die Lust.

4. Viel Spaß und schreiben Sie nochmals wie es weitergeht!


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