Re: Gerätehaus als Grenzbebauung in NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 November, 2006 um 21:08:00

Antwort auf: Gerätehaus als Grenzbebauung in NRW von Thomas am 10 November, 2006 um 13:49:29:

: Hallo,
: ist grundsätzlich der Bau eines Gerätehauses (gemauert) an der Grundstücksgrenze genehmigungsfrei in NRW zulässig, wenn die Grundfläche kleiner als 7,5 m2 ist?
: Dürfte dieses Gerätehaus auch an der Grundstücksgrenze eine Pultdachhöhe von 2,75 haben, wenn auf dem Nachbargrundstück ein breiter Fahrweg verläuft und das Wohnhaus mindestens 5m entfernt ist? In welchen §§ der BauO NRW ist dieser Fall geregelt?

: Besten Dank ;-)
: Thomas

: Mit den geplanten Größen halte ich die 30 m3 und 7,5 m2 Grundfläche locker ein.

: Ist aber auch die Höhe als Grenzbebauung zulässig? Wo kann ich das nachlesen (§?). Unser Nachbar meint, 2m wären zuläassig. Das hätte er bei seiner Garage auch einhalten müssen (wir haben aber ein Gerätehaus!).

: Vielen Dank für lockeverläuft ein Fahrweg in

Sofern grundsätzlich solche Nebengebäude zulässig sind und andere Abhängigkeiten wie maximal zulässige Grenzbebauung noch nicht erreicht sind, dürfte Ihr Vorhaben zulässig sein. Die 30m³-Regel bezieht sich allerdings auf die Genehmigungsfreiheit (§65 BauO NRW)und die 7,5 m² auf die Zulässigkeit innerhalb der Abstandflächen (§6 Abs. 11 BauO NRW) und ohne eigene auszulösen. Davon unberührt bleibt die Zulässigkeit des Vorhabens, die weiterhin vorliegen muss. Die Höhenbegrenzung für zulässige Grenzbebauungen liegt in NRW bei 3,0 m (§6 Abs. 11 BauO NRW)



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