Bauwerksabdichtung, Baugrundgutachten


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Abgeschickt von Peter Nagel am 11 November, 2006 um 13:42:30

Für die Erstellung eines Neubaus wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben - mit dem Ergebnis, dass eine Kellerabdichtung nach DIN 18195 Teil 4 mit Drainage möglich ist (das Grundwasser befindet sich im langjährigen Mittel bei ca. 6-8m Tiefe).
Laut Bauvertrag schuldet der Bauträger einen Keller nach DIN 18195 Teil 4 (inkl. Drainage).
Der Architekt (vom Bauträger beauftragt), der für die Planung und Ausführung verantwortlich ist, will aber nur einer 'Weißen Wanne' zustimmen.

FRAGE:
1) Muss der Neubau jetzt als Weiße Wanne ausgeführt werden?
2) Darf der Bauträger die Mehrkosten für die 'Weiße Wanne' an den Bauherr weiterreichen, obwohl laut Baugrundgutachten eine 'Weiße Wanne' nicht erforderlich ist?
3) Auf welche Rechtsgrundlage kann sich der Bauherr berufen, um die Mehrkosten für 'Weiße Wanne' abzuwenden? Gibt es hier eine eindeutige Rechtslage (evtl. einen Präzedenzfall)?




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