Re: Eigenmächte Änderung der Grösse eines Geräteschuppens


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 November, 2006 um 21:24:31

Antwort auf: Eigenmächte Änderung der Grösse eines Geräteschuppens von Jens Maier am 12 November, 2006 um 13:45:51:

: Hallo!

: Kann mir jemand sagen ob es ein Problem darstellt, wenn man eigenmächtig die Größe eines Geräteschuppens, der im Bauplan eingezeichnet ist ändert?

: Der Schuppen ist im Plan mit folgenden Massen eingetragen: 6 x 3 x 2,6 Meter.
: Gebaut werden soll der Schuppen aber mit 4,5 x 6 x 3,6 Meter.

: Muß hierfür eine neue Genehmigung erteilt werden oder fällt das unter "genehmigungsfrei"?

: Vielen Dank im voraus.

: Gruß
: Jens Maier
: (Wohnort: Bayern)

Der genehmigte Schuppen ist ja nicht der gebaute Schuppen. Das heisst ja dann, dass es für den gebauten keine Genehmigung gibt! Damit ist das ein "Schwarzbau"! ... siehe hierzu auch http://nrw-baurecht.de/baurecht/schwarzbau.htm

Außerdem werden Sie doch den gebauten Schuppen am Ende auch einmessen lassen müssen, oder geht das in Bayern ohne?



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