Re: Umnutzung Jagdhütte


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Abgeschickt von K.D. am 13 November, 2006 um 12:54:45

Antwort auf: Umnutzung Jagdhütte von Jerchem am 09 November, 2006 um 17:54:58:

Ein ganz klares NEIN. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Wird ein Bauwerk, das bisher für einen nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegierten Zweck genutzt worden ist, für einen anderen Zweck genutzt, so liegt hierin nicht nur eine Nutzungs-, sondern zugleich auch eine Funktionsänderung, die zu einer Entprivilegierung führt.
Damit erledigt sich auch der Bestandsschutz, der dem Gebäude zukommt.

Wochenendhäuser sind im Außenbereich grundsätzlich nicht privilegiert. Sie sind allenfalls als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB zulässig. Im Allgemeinen gibt es hier schon wegen der Vorbildwirkung keine Genehmigung.




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