Rangrücktrittserklärung


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Abgeschickt von Jutta am 13 November, 2006 um 18:41:18

Hallo, ist es möglich, wenn auf gewisse Grundstücke schon eine Gesamtschuld eingetragen wurde, nachträglich noch eine notarielle Rangbescheinigung auszustellen?
Es geht um folgenden Fall. 2 Grundstücke, davon eins belastet von 3 Banken, 2. Grundstück frei von Schulden (hier soll gebaut werden). Da vom 1. belasteten Grundstück, ein Teil(ca 100 qm2) neu zum 2. Grundstück dazu kommt (dieses Stück muss noch vermessen werden)wollte die Darlehensbank des neuen Hauses, eine Eintragung ihrer Grundschuld auf beide Grundstücke. Für das neue Teilstück wurde eine Ragnrücktrittserklärung der beteiligten Banken vom Notar verlangt. Leider hat der Notar die eine Bank erst sehr spät angeschrieben und jetzt fehlt diese Rücktrittserklärung (ohne diese zahlt die neue Bank aber nicht und das Haus ist schon im Bau).
Jetzt hieß es, dass man dieses Problem mit einer notariellen Rangbescheinigung hätte umgehen können, allerdings hat der Notar auf diese verzichtet (zwecks Kosteneinsparung). Kann man diese nicht noch nachträglich ausstellen?
Hoffe dass jemand helfen kann, oder hat jemand eine Idee was man sonst in einem solchen Fall tun kann.-
Darlehen, Baugenehmigung, alles erledigt, es hängt wirklich nur noch an dieser blöden Rangrücktrittserklärung.
Oder hat jemand eine Ahnung wie lange so ein Antrag dauern kann.
Hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt, aber es ist auch schwierig zu erklären.
Ich hoffe auf schnelle Antwort.
Eine verzweifelte Jutta




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