Re: Grenzgarage Bauhöhen bei einem Satteldach.


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Abgeschickt von Benny am 13 November, 2006 um 20:54:15

Antwort auf: Grenzgarage Bauhöhen bei einem Satteldach. von Andreas am 13 November, 2006 um 14:46:24:

Hallo,
ich kenne zwardas Baurecht in NRW nicht, aber grundsätzlich gilt, daß
1. die Grenzbebauung nicht mehr als 9m betragen darf.
2. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze die Gebäudehöhe maximal 3m betragen darf.
3. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze kein Aufenthaltsraum (also auch kein Wohnraum) zulässig ist.

Gruß

: Hallo.

: Bei mir stellt sich folgendes Problem.
: Mein Nachbar baut zurzeit eine Doppelgarage mit einem Satteldach direckt an unsere Grenze. Da auf der Garage noch ein Wohnraum mit direktem zugang vom Haus ist scheint die Garage doch sehr hoch zu sein. Der Dachverlauf des Firstes läuft parallel zu unserer Grundstückgrenze. Da ich in NRW wohne gilt hier die entsprechende Bauordnung.
: Meine Frage ist einfach, Ist so etwas zulässig?
: Danke für die Hilfe.





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