Re: Kosten Einmessung für Katasteramt


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Abgeschickt von M.Ich am 17 November, 2006 um 13:23:19:

Antwort auf: Kosten Einmessung für Katasteramt von MiTo am 15 November, 2006 um 17:41:41:

:
: Wenn im Kaufvertrag der Passus steht "Die Kosten der Beurkundung und des Vollzugs dieses Vertrages und die Vermessungskosten trägt der Käufer" wer bezahlt dann die Gebäudeeinmessung für das Katasteramt der Bauherr oder der Bauträger? Vermessung gleich Einmessung ?

: Kennt sich jemand mit sowas aus ?

Der o.g. Passus bezieht sich auf den Vollzug des KV im Grundbuch (Notar) und die ev. für Vermessung des Grundstücks (Grenzvermessung und Abmarkung) entstehenden Kosten. Diese haben mit der Aufnahme der Bebauung des Grundstücks in das Liegenschaftskataster nichts zu tun. Für diese 'Gebäudeaufnahme' ist der Eigentümer Gebührenschuldner gegenüber der Vermessungbehörde.

Viele Grüße ..




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