Re: Werbung auf Baustoffen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 18 November, 2006 um 21:02:47:

Antwort auf: Werbung auf Baustoffen von freddy0815 am 17 November, 2006 um 18:39:33:

Hallo,

wollen Sie nun TUC verklagen, weil auf deren Cracker TUC steht? Wenn Ihnen das nicht gefällt, dann sollten Sie einen anderen Cracker kaufen. Ebenso sehe ich die Situation mit den Baustoffen. Wenn Ihnen der Aufdruck nicht gefällt, dann hätten Sie sich für einen anderen Rolladenkasten entscheiden sollen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo zusammen,
: mich würde interessieren ob jemand weiß ob es Herstellern von Baustoffen (z.B. Rolladenkasten)erlaubt ist seinen Firmennamen auf den Baustoff zu drucken ohne das der spätere Käufer dem zugestimmt hat? Kann man als Käufer vom Hersteller verlangen das er die Werbung wieder entfernt? Ist bekannt ob es zu diesem Problem/Ärgernis ein gerichtliches Urteil gibt?
: Wäre nett wenn jemand was dazu sagen könnte!!
: Gruss
: Freddy





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]