nun will ichs auch wissen...


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Abgeschickt von Bolanger am 19 November, 2006 um 18:42:43:

Antwort auf: Re: Glasbaufenster von Sebastian am 19 November, 2006 um 16:21:29:

Hallo,

ich gehe einfach davon aus, dass Glasbausteine keine statisch Bedeutung haben. Von daher sollte ein Austasuch aus statischer Sicht problemlos sein.

Nun sind mir keinerlei Vorschriften bekannt, die es verbieten, eine ganze Wand zum Nachbarn aus Glas aufzubauen (Denkmalschutz und Babeuungspläne aussen vorgelassen). Hauptsache ist, dass ich die Brandschutzanforderungen erfülle, was mit F90-Fenstern möglich ist. Oder irre ich mich?

Bolanger


: Glasbausteine wurden früher gern eingebaut, wenn die Wand, in der sie sich befinden, einen zu geringen Abstand von benachbarter oder gegenüberliegender Bebauung aufwies. Man hat sich vorgemacht, dies sei brandschutztechnisch günstiger, im Hinblick auf den abstandflächenrechtlichen Sozialabstand (Schutz vor Einsichtnahme) mag dies aber tatsächlich gestimmt haben. In Sachen Brandschutz war dies m.E. zumindest bei Öffenbarkeit eine Illusion.

: Also: Baugenehmigung einsehen und kontrollieren, welche Qualität die "Fenster" (= Glasbausteine) laut Baugenehmigung haben müssen. Und die aktuelle Bauordnung mit den dortigen Anforderungen an die Wandwualität gerade Ihres Gebäudes werden Sie auch prüfen (lassen) müssen. In Altstadtbereichen können schließlich evtl. auch noch Vergünstigungen aus dem Denkmalrecht in Anspruch nehmen.

: Ansonsten: Für eine Unterschreitung gewisser Brandschutzabstände kann in manchen Bundesländern (z.B. NRW) eine sog. Baulast erforderlich werden, die zwar nicht ins Grundbuch, aber doch ins Baulastverzeichnis eingetragen wird und tatsächlich wertmindernd wirkt, denn der betroffene Angrenzer verpflichtet sich damit zu einer erhöhten Rücksichtnahme auf "Ihre" Fenster bei etwaigen Baumaßnahmen. Manche Bundesländer regeln oder regelten das aber taatsächlich zivilrechtlich über das Grundbuch.

: Ob wegen des stark technischen Ansatzes nicht ein in Brandschutzfragen versierter Architekt der bessere Ansprechpartner ist, müssen Sie entscheiden. Mit Anwalt gegen die Nachbarn dürfte schwer werden - und die Behörde müßte man - gerade wenn das Vorhaben von der Spitze gewollt ist - mit den Sachargumenten des "Technikers" mindestens ebensogut überzeugen können.

: Gruß
: Sebastian





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