Re: nun will ichs auch wissen...


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sebastian am 19 November, 2006 um 19:48:16:

Antwort auf: nun will ichs auch wissen... von Bolanger am 19 November, 2006 um 18:42:43:

Ich bin kein Architekt und kenne mich mit den Brandschutzqualitäten nicht so gut aus. Praktisch müßte das Glas dann aber auch wirklich *F-90* sein (ist wohl ziemlich teuer und daher so selten, dass der Fall sehr theoretisch ist, außerdem dann meist nicht öffenbar). Die meisten F-90 Gläser, die mir von Architekten vorgestellt wurden, entpuppten sich bei einem Blick in die Zulassung als G-30 oder noch weniger, nicht einmal G-90 war dabei. Und die G-Zulassungen haben andere, im Wesentlichen geringere Qualtitäten als die F-Zulassungen.
Wenn Öffnungen in einer Wand problematisch/mit Anforderungen belegt werden, liegt das meist daran, daß Öffnungen ganz unzulässig sind und/oder daß die Wand (u.U. einschließlich der Fenster) eine vorgeschriebene Qualität haben muß.
Ich kann nur raten:
- Ein Blick in die richtige BauO (Bundesland wurde nach meiner Wahrnehmug immer noch nicht benannt)
- und noch ein Blick in die damalige Baugenehmigung. *Meine Spekulation*: Damals schon Abweichung von höherer Brandschutzqualität für die Glasbausteine. *Ende der Spekulation*
Dann aber wäre die angestrebte Änderung brandschutztechnisch (wieder) relevant und - unabhängig vom Verfahrenserfordernis - zumindest nicht materiell legal: der mögliche damalige Fehler würde nämlich weiter vertieft.

Gruß
Sebastian
: Nun sind mir keinerlei Vorschriften bekannt, die es verbieten, eine ganze Wand zum Nachbarn aus Glas aufzubauen (Denkmalschutz und Babeuungspläne aussen vorgelassen). Hauptsache ist, dass ich die Brandschutzanforderungen erfülle, was mit F90-Fenstern möglich ist. Oder irre ich mich?

: Bolanger




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]