Re: Aussendämmung als Überbau


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Abgeschickt von Sebastian am 19 November, 2006 um 19:51:29:

Antwort auf: Aussendämmung als Überbau von Peter am 19 November, 2006 um 19:09:11:

Glaub ich mit der Begründung kaum - allerdings sind zivilrechtliche Abwehransprüche hier schnell verwirkt.
Die mir bekannten öffentlich-rechtlichen Privilegierungen für Wärmeschutz (§ 6 BauO NRW) gehen jedenfalls von einer Isolierung auf eigenem Grundstück aus.



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