Re: Werbung auf Baustoffen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 21 November, 2006 um 11:09:23:

Antwort auf: Re: Werbung auf Baustoffen von Freddy0815 am 20 November, 2006 um 19:51:09:

na dann würde ich das ganze anders angehen. Wer hat Ihnen die Rolladenkästen gezeigtund auch verkauft? Können Sie (ggf. in der Ausstellung der Kästen) nachweisen, dass Ihnen tatsächlich Kästen ohne Werbeaufdruck präsentiert wurden? Wenn dem so ist, dann würde ich den Verkäufer der Kästen oder den BU oder wer auch immer von Ihnen den Auftrag erhalten hat, diese Kästen zu liefern und zu verbauen, um Behebung des Mangels bitten, da Sie eindeutig nicht die Ware erhalten haben, die Sie besichtigt haben. Aber Vorsicht, wenn Sie eine Bestellung unterschrieben haben, aus der nur hervorgeht, dass Sie den Kasten Modell Quickfix der Firma Raufrunter bestellt haben und dieser Kasten nunmal mit Werbeaufdruck ausgeliefert wurde, dann haben Sie das erhalten, was Sie bestellt haben. Ebenso dürfte es sich verhalten, wenn Sie den Bau schon abgenommen haben. Ein Werbeaufdruck ist auch von einem Laien als sofortiger Mangel ersichtlich. Wenn das ganze also schon abgenommen wurde ohne diesen Mangel zu erwähnen, dann haben Sie ebenfalls schlechte Karten.


: Hallo zusammen,
: Sie haben im Prinzip schon recht. Sie müssen aber wissen, daß auf den Rolladenkästen in der Austellung kein Werbeaufdruck war. An den Kästen die geliefert und eingebau sind ist jetzt aber ein Werbeaufdruck drauf. Vielleicht können Sie jetzt verstehen warum ich diese Frage in dieses Forum gestellt habe. Wie Sie richtig bemerkt haben kann ich bei Crackern, bei denen mir die Aufsschrift nicht gefällt einfach andere kaufen. In meinem Fall war dies leider nicht möglich, da ich die Aufschrift erst gesehen habe als es zu spät war und die Kästen bereits eingebaut waren.
: Darum würde es mich einfach interessieren ob jemand schon mal was gehört hat ob es erlaubt ist einfach seine Werbung, ohne die Erlaubnis des Bauherren,(jeder meiner Handwerker hat mich bisher gefragt ob er ein Schild mit seiner Werbung an mein Haus machen darf) auf sowas wie Rolladenkästen (die gut sichtbar außen angebracht sind) zu drucken.
: Gruss
: Freddy





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]