Re: Lichtrecht


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Abgeschickt von Bolanger am 21 November, 2006 um 11:25:25:

Antwort auf: Re: Lichtrecht von Dirk Baumeister am 20 November, 2006 um 22:30:50:

Hmmm... also ich denke doch stark, dass man ein normales F90-Fenster in eine Grenzwand einbauen darf. OK, eine komplette Wand aus Glas ist sehr unwahrscheinlich, aber eigentlich nur noch ein gradueller Unterschied zum "normalen" F90-Fenster. Wenn ich dem Nachbarn in die Suppe gucken will, dann machen ich das eben aus dem F90-Fenster. Zumindest kenne ich kein gesetz oder Urteil, dass dieses verbietet.


: : Hallo,

: : Ihr Nachbar darf seine ganze Wand aus glarem Glas bauen, wenn er die Brandschutzrichtlinien einhält. Ob er nun sein Fenster vergößern darf oder nicht, dass hat Ihr Nachbar mit dem Bauamt auszumachen. Ob er dort nun Glasbausteine einsetzt oder eine Klarglasscheibe ist allerdings ihm überlassen.

: : Bei den Regeln zu Brandwänden sollen vor allem Sie als Nachbar geschützt werden, damit Ihr Haus nicht abbrennt wenn seines auch abbrennt. Um mehr geht es da nicht. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihnen Ihr Nachbar ins eigene Fenster schaut, dann machen Sie eine Gardine vor.

: Das mit der kompletten Grenzwand aus Klarglas kann ich mir nicht so recht vorstellen. Schließlich geht es ja bei den Grenzabständen auch um den Schutz vor den "Lebensäußerungen der Nachbarn". Durch eine volle Einsichtnahme wäre man selbst (allerdings auf eigene Veranlassung) der Beobachtung durch die Nachbarn ausgesetzt, hätte aber gleichzeitig ja auch die Möglichkeit die Nachbarn in unangemessener Weise zu beobachten. Mal abgesehen von der technischen Schwierigkeit eine F90-Ganzglaswand zu erstellen, habe ich arge Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit. Da sind die Schwierigkeiten doch vorprogrammiert.

: Wie sähe denn die andere (potentielle) Grenzwand aus? Die dürfte doch anschließend trotzdem vollständig aus Stein oder einem anderen undurchsichtigen, die Brandschutzanforderungen einhaltendem Material sein.

: Ohne es recherchiert zu haben, glaube ich nicht, dass es dazu schon eine Entscheidung gibt.





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