Setzen von Grenzsteinen Rheinland-Pfalz


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Abgeschickt von Peter Schmidt am 21 November, 2006 um 17:47:07

Antwort auf: Re: Grenzbebauung von hhe am 23 Mai, 2006 um 12:56:06:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vor dem Kauf ließ ich mein Grundstück teilen. Das Katasteramt Kaiserslautern , mein Grundstück einmessen, was auch das Setzen der Grenzsteine beinhaltete. Ich verkaufte einen Teil meines Grundstücks ,das in 3 Parzellen aufgeteilt wurde. Die Hausbaufirma beantragte mit Einverständnis der Bauträger die Baggerarbeiten für den Aushub. Dabei wurden die Grenzpunkte und Grenzsteine entfernt. Eine vom Bauträger beauftragtes Vermessungsbüro setze daraufhin provisorische Grenzpunkte und teilte mir mit, daß nach Fertigstellung der Häuser eine erneute Vermessung erfolgen sollte. Geügt es , daß nur die Grenzpunkte gesetzt werden oder müssen auch die enfernten Grenzsteine neu gesetzt werden? ( Die Grensteine sind nicht mehr aufindbar).

Vielen Dank bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schmidt





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