Re: Beschädigung Nachbargrundstück während der Bauzeit


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Abgeschickt von Bolanger am 22 November, 2006 um 19:51:33:

Antwort auf: Beschädigung Nachbargrundstück während der Bauzeit von juan am 22 November, 2006 um 15:14:59:

Hallo,

so ganz ohne weiteres wird der BU nicht aus der Sache herauskommen. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Haus ebenso von vorne zugänglich ist wie das Nachbarhaus. Dann gibt es für den BU gar keinen Grund, das Nachbargrundstück zu befahren. Auch wenn die Befahrung des Nachbargrundstückes unumgänglich gewesen wäre, so hätte der Bu sich darum kümmern müssen, dass der Weg eben nicht beschädigt wird (z.B. Bretter drauflegen). Selbst wenn der BU darauf argumentiert, dass Sie ihm die Bretter hätten hinlegen sollen, dann hätte er Sie auf diesen Missstand hinweisen müssen und nicht einfach so loslegen sollen.
vereinfacht gesagt sehe ich die Sache so, dass der BU den Schaden verursacht hat. Also muss er auch dafür geradestehen.


: Guten Tag, wir haben uns durch ein Generalunternehmer eine DHH erstellen lassen. Während der Bauzeit wurde der Zugangsweg zum Nachbarhaus (Asphaltweg) beschädigt, d.h dieser ist nun "verschoben" und gerissen. Der Generalunternehmer möchte nicht für den Schaden aufkommen, da wir lt. Bau-Vertrag einen Bauplatz für schwere Baufahrzeuge bis 40t zugänglich und befahrbar bereitzustellen hatten. Dies war der Bauplatz auch, aber heißt das auch das wir für mögliche Schäden am Nachbargrundstück aufzukommen haben?





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