Re: Bauvoranfrage: Diverse Übertretungen, Baufenster, Zufahrten usw


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 November, 2006 um 21:54:05

Antwort auf: Bauvoranfrage: Diverse Übertretungen, Baufenster, Zufahrten usw von Holger am 23 November, 2006 um 21:04:36:

: Hallo zusammen,
: ich schreibe hier im Auftrag meiner Nachbarn.

: Folgender Sachverhalt:
: Wir wohnen in BaWü. Haben ein Be-plan aus dem Jahre 1982.
: Eine Nachbarin hat zwei direkt aneinander liegende Grundstücke. Es handelt sich um einen leeren Bauplatz und ein Haus mit großem Garten. Das Haus liegt im Baufenster. Der Garten besitzt kein Baufenster. Es handelt sich um ein WA gekennzeichnetes Gelände. daneben steht die römische 1, darunter 0.4 daneben 0.5 mit einem ring darum, darunter steht a1, und in einem Dreieck ED.
: Was bedeutet dies denn alles?
: Diese wurde verkauft an einen Bauunternehmer. Dieser plant darauf zum bestehenden Haus 4 weitere Häuser zu plazieren. Deshalb auch die Bauvoranfrage.
: So nun zu den Problemen die wir Nachbarn haben.
: Zwei Gebäude liegen völlig außerhalb des Baufensters (also im Garten des Gebäudes). Ein Haus liegt nur halb im Baufenster und ein Haus liegt richtig darin.
: So nun folgende Fragen:
: Kann das Baufenster in den Garten vergrößert werden?
: Müssen die alten Fenster aus B-Plan eingehalten werden?
: Kann es sein dass dadurch auch die GRZ(ZAhl) überschritten wird?
: Können die zwei Grundstücke zusammengefasst werden?
: Wie können wir uns wehren?
: Kann ein Weg (bisher Fußweg) als Zufahrt genutzt oder mitgenutzt werden?

: Ich / Wir bitten um Unterstützung.
: Gerne kann ich noch mehr erläutern falls etwas unklar ist.
: Bitte helft uns, dass der Bauunternehmer uns nicht über das Ohr haut. Er soll sich an die Regeln halten wie wir damals auch.
: Wobei der finanzielle Hintergrund bei Ihm wohl vorne steht...

Genaue Erläuterungen zu den Eintragungen im Bebauungsplan erhalten Sie beim zuständigen Baurechtsamt Ihrer Gemeinde. Als direkte Nachbarn wird man Ihnen dort auch erläutern, welche Überschreitungen und Abweichungen vom B-Plan durch den Bauträger vorgesehen sind oder beantragt wurden und wie die Gemeinde beabsichtigt damit umzugehen. Sie sollten sich das auf jeden Fall ausführlich erklären lassen und auch ganz konkret nachfragen, was Sie tun können, wenn Sie Einwände gegen die beabsichtigten Abweichungen haben.

Die konkreten Fragen lassen sich meines Erachtens nur mit Hilfe von Planunterlagen und Einsicht in den Entwurf sowie den B-Plan inkl. textlicher Festsetzungen vernünftig beantworten.



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