Re: Baulast oder Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Peter am 24 November, 2006 um 17:31:54:

Antwort auf: Re: Baulast oder Grunddienstbarkeit von Sebastian am 22 November, 2006 um 12:23:42:

: Die Baulast kann (nur) durch die Behörde durchgesetzt werden. Diese wird das nur zur Gefahrenabwehr tun, wobei auch die Ermöglichung der einzigen Zufahrt dazugehört. Der Bauaufsichtsbehörde "reicht" eine solche Baulast für die Genehmigung.
: Die Grunddienstbarkeit ist die zivilrechtliche Sicherung, die den Eigentümer des herrschenden (=begünstigten) Grundstücks berechtigt, die dort verbrieften Ansprüche selbst in eigenem Namen geltend zu machen. Das kann u.U. weiter gehen, z.B. wenn Ansprachen über die Instandhaltung oder den Winterdienst getroffen werden sollen.
: Vernünftigerweise sollten beide Regelungen in etwa parallel laufen. Das gilt v.a. aus Sicht des Begünstigten.

: Gruß
: Sebastian
: Mehr dazu z.B. im Kommentar Gädtke/Temme/Heintz Landesbauordnung NRW zu § 83 Rn. 52.

Hallo Sebastian! Vielen Dank für Ihre Antwort!
Leider ist mir kein Kommentar zugänglich. Kann meine Stellplatzbaulast irgendwohin auf den hinteren Teil des belasteten Grundstücks verschoben werden auch in eine Tiefgarage ?

MfG
Peter

PS: Zeichensatz mal umschalten :-)



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