Re: Bauabnahme Mängel


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Abgeschickt von jewona am 09 Maerz, 2004 um 06:45:45

Antwort auf: Bauabnahme Mängel von K.D. am 06 Maerz, 2004 um 21:23:41:

Die erfolgte Abnahne zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beinhaltet eine Umkehr der Beweislast. So hat nach Abnahme der Bauherr den Beweis zu führen, dass bestimmte Mängel bestehen. Also ist die Abnahme in diesem Punkt eher zu Ungunsten des Bauherren.

Wenn Stundenlohnarbeiten zum Nachweis vereinbart waren und der Bauherr die entsprechenden Stundenzettel vorbehaltslos unterzeichnet und somit anerkannt hat, muss er im Einzelfall beweisen, wieso bestätigte Stunden nicht erbracht worden sein sollen.

MfG Jewona


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