Einfahrtsregelung


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Abgeschickt von Franz Pütz am 27 November, 2006 um 11:08:13

Tja und nun...

Durch den Bau eines Kreißverkehrs wird die Einfahrt zu einem Gewerblichen Betrieb beeinträchtigt,das ist ja noch nicht mal das Problem.
Jetzt sollte mitten in die Einfahrt noch ein Fußgängerüberweg entstehen,die breite der Einfahrt beträgt 18 Meter,da die Einfahrt vom Schwerlastverkehr(Zuliefern) benötigt wird das wohl zum Problem.
Meine Frage kann mann dieses Verhindern?
Die Stadt läst sich auf keine Verhandlung ein.
Würde mann den Fußgängerüberweg um Zehn Meter verschieben,würde es passen..
F.Pütz



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