Re: Mängelbeseitigung


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Abgeschickt von Esther am 28 November, 2006 um 12:20:24

Antwort auf: Mängelbeseitigung von Sven am 23 November, 2006 um 20:43:56:

Hallo,
prüfen Sie zuerst Ihren Bau-/KAufvertrag, darin sind häufig vom BGB abweichende Regelungen zur Verjährung getroffen. Ansonsten gilt das BGB zur Verjährung von Mängelansprüchen.

Einen Mangel allerdings nur per EMail anzuzeigen, halte ich nicht für ratsam - besser schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung und dann per Übergabe-Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung.

Gruß, Esther



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