Re: Geh- und Fahrrecht auch Überfahrtsrecht?


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Abgeschickt von Norbert Mauch am 29 November, 2006 um 11:16:33

Antwort auf: Geh- und Fahrrecht auch Überfahrtsrecht? von christian Röll am 13 August, 2006 um 15:26:41:

Hallo Christian
Dei Nachbar hat ein Recht diese Einfahrt zu verändern. Bauliche Veränderungen die Dich behindern, bedürfen aber Deiner Zustimmung! Du bist und bleibst der Nutzer. Kannst Du DeinRecht nicht nutzen, ist das Überfahrtsrecht nicht möglich auszuüben.
Du kannst aber auch Dein Fahrzeug dort stehen lassen, wo Du sonst hättest auf Dein Grundstück fahren können.
Aber Vorsicht!
wenn er das Grundstück nicht verlassen kann ist es NÖTIGUNG. Wenn er aber nicht zu seinem Haus fahren kann ist es nur einfache Behinderung.
Versuche Dich mit Ihm zu einigen.
Suche sonst Gerichtsurteile mit solchen Fällen.




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