Re: Vollerschlossenes Grundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 November, 2006 um 14:18:55

Antwort auf: Vollerschlossenes Grundstück von Ado am 30 November, 2006 um 13:05:01:

: Was heisst der Begriff "vollerschlossenes Grundstück?"
: Wer: Verkäufer oder Käufer hat die Kosten der Versorgungsleitungen bis zum Grundstück zu tragen? Versorgungsletiungen und Straße wurden neu gemacht und dann das Grundstück verkauft, nun kam eine Rg der Statdt über die Kosten des Grundstücksanschlusses.

Mit voll erschlossen ist i. d. R. gemeint, dass der Anschluss des Gebäudes an die Versorgungsleitungen möglich ist, also die öffentliche Erschließung (Straße, Strom, Wasser, Abwasser) vorhanden ist. Die Hausanschlusskosten sind Bestandteil des Gebäudes, nicht des Grundstücks.



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