Re: Grenzüberschreitung


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Abgeschickt von Susanne am 01 Dezember, 2006 um 11:59:02:

Antwort auf: Re: Grenzüberschreitung von Olli am 30 November, 2006 um 01:07:53:

Hallo Olli,
entschuldige, daß es so ungenau war. Kommt natürlich alles zum rechten Zeitpunkt und Panik breitet sich aus, ich habe nämlich null Ahnung vom gesamten Baurecht. Außerdem durchschaue ich selbst nicht was bei unserem Gebäude alles ablief, weil das sozusagen vor meiner Zeit war und mit unserer Wohnbaugesellschaft auch einiges im Argen lag.

Das Grundstück ist aufgeschüttet und die Böschung liegt so zirka zur Hälfte auf Nachbarsgrundstück. Die Grenzsteine wurden damals nachträglich gesetzt und befinden sich also mitten im Hang. Ich weiß nicht mal, ob unsere Aufschüttung legal ist.

Wir hatten gestern noch eine Begehung mit unserem Hausverwalter und dem Geschäftsführer der Wohnbaugesellschaft. Nach langen Diskussionen, wollte er weit in unserem Grundstück, 1,60m - 1,80m, an der Oberkante der Böschung den Bauzaun aufstellen was Auspflanzung von Büschen und Bäumen und das Versetzen eines Schuppens bedeuten würde. Er könnte somit den Bestimmung der Berufsgenossenschaft entsprechen und hätte genug Platz für einen Bagger an der Tiefgaragenwand. Was für ihn eine billigere Lösung wäre als unseren Teil der Böschung abstützen zu müssen, bzw. den Bau eben nur von einer Seite angehen zu können.

Großzügigerweise würde er uns den Hang abtragen und die Erde wieder hinschütten, wenn die Garage versiegelt ist.

Bei uns ist grad die große Frage, wie legal unsere Böschung ist und ob er das Grundstück ohne Mangel so erworben hat wie es da steht. Wenn ja, kann er dann überhaupt gegen die Böschung angehen.

Wie binden sind denn auch von ihm gesetzte Fristen (bis zum 7. sollen wir Pflanzen entfernen, bis zum 15. die Böschung zurückbauen)?

Wir wußten das die Böschung übersteht, bei der Abnahme übernahm unsere - mittlerweile insolvenze Baufirma - aber das Risiko.

Wir haben mit diesem und einem weiteren Neubau der gleichen Firma noch einigen anderen Ärger, weswegen er sich auch so großzügig darstellt, wenn er die Kosten für die Abtragungen übernimmt.

Wegen uns können wir auch einfach eine Mauer setzen, dagegen hat er aber natürlich auch was, da die Wohnungseigentümer aus dem Erdgeschoß dann eine schöne Aussicht hätten. Wie hoch darf denn eine Mauer sein, ohne das ich eine Baugenehmigung oder das Einverständis der Nachbarn haben muß?

Wir müssen jetzt erst noch eine Eigentümerversammlung einberufen, da es 24 Parteien betrifft und wir schließlich nicht allein befugt sind, eine Entscheidung zu treffen.

Ich hoffe, Du kannst mit diesen Infos etwas mehr anfangen.

Vielen Dank auf jeden Fall, für Dein Interesse mir bei diesem Problem mit Rat zur Seite zu stehen.

Susanne



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