Re: wegerecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dr. Schmoll am 02 Dezember, 2006 um 16:43:10

Antwort auf: Re: wegerecht von Frank Steer am 26 Juni, 2006 um 11:34:14:

wenn die bodenschwelle ausschliesslich dazu dient, dass nicht gerast wird, ist das in ordnung, diese muss allerdings so angelegt sein,
dass niemand einen schaden am fahrzeug erleidet. wie eine bodenschwelle auzusehen hat kann man in den vorschriften strassenbau von a bis z nachlesen. wenn die breite von 3,20 m eingetragen ist als mindestbreite, darf dieses mass nicht unterschritten werden. auf seinem grundstück kann der eigentümer zäune setzen soviel ermöchte, wenn die wegerechtsinhaber dadurch nicht in der ausübung des wegerechtes beeinträchtigt werden.
dr. pumá



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]