Re: Gartenhaus ohne Baugenehmigung


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Abgeschickt von Martin Leißner am 03 Dezember, 2006 um 13:24:59

Antwort auf: Re: Gartenhaus ohne Baugenehmigung von Jenny am 28 Maerz, 2005 um 20:42:37:

: Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich in erster Linie aus dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, wenn es sich nicht gerade um unbeplanten Innenbereich handelt. Wenn dort im Plan Grenzbebauung vorgesehen ist darf man direkt an die Grenze. Gartenhäuser sind generell wohl in Hessen bis 30 qbm umbauter Raum genehmigungsfrei.
: Genehmigungsfrei bedeutet aber, dass Grenzabstände eingehalten werden müssen.
: Ohne Genehmigung darf man nur auf die Grenze bauen, wenn bereits auf der Gegenseite (also bei Ihnen) eine Grenzbebauung vorhanden ist.
: Ist keine Grenzbebauung vorhanden, muss der Nachbar 3 Meter von der Grenze weg bleiben. Das erkennt man alles durch das "g" im Bebauungsplan. Die 3 m Abstand (mit Ausnahmen) sind bei sogenannter offener Bauweise zu beachten. Auskunft erteilt kostenlos das oft genervte Bauamt Ihrer Gemeinde.
: ;-)

Wo kann ich das nachlesen, im Baurecht für Hessen?




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