Re: Recht auf aushändigung der Heizlastrechnung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Dezember, 2006 um 20:12:51

Antwort auf: Recht auf aushändigung der Heizlastrechnung? von hesst am 04 Dezember, 2006 um 14:15:32:

: Hallo,

: Wir bauen gerade ein EFH mit einem Bauträger. Im Bauvertrag ist eine Wärmepumpe incl. Tiefenbohrung bis zu 100m enthalten. Jetzt bekamen wir ein Schreiben mit über einen Aufpreis in Höhe von 18500€, da laut einem Geologischen Gutachten eine Gesammtbohrlänge von 218m (die dann auf 3x75m verteilt werden) erforderlich sind. Dieses Gutachten und die Heizlastrechnung weigert sich unserer Bauträger an uns weiterzugeben. Haben wir ein Recht auf diese Unterlagen oder kann er uns diese verweigern?

Ich persönlich würde ein Gespräch mit dem Unternehmer suchen und dort erläutern, dass er ja die Mehrkosten geltend machen möchte. Solange es keinen für den Bauherren nachvollziehbaren Grund für die Mehrleistung gibt, gehe ich davon aus, dass die Leistung gemäß Angebot (Bohrtiefe < 100 m) ausgeführt werden kann.

Hilfreich könnte die Utnerstützung durch einen eigenen Berater (z. B. Anwalt, Architekt) sein, der die Argumentation tragfähig vorformuliert.





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