Re: Mauerhöhe Grundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Dezember, 2006 um 21:59:11

Antwort auf: Mauerhöhe Grundstück von Heiko Adamasky am 03 Dezember, 2006 um 20:56:07:

: Hallo,
: da unser Haus am Hang steht und wir einen ebenerdigen Garten haben möchten, müssten wir zur Srtassenseite eine Mauer von ca. 1,50m errichten. Gibt es hier ein Grenzwert für die eine Mauerhöhe?
: Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, da ich Angst habe, daß ich die Mauer irgendwann mal wieder abreissen kann, da sie gegen irgendwelche Vorschriften verstösst.
: Das Grundstück ist in BW.
: Vielen Dank,
: Heiko

Ich gehe davon aus, dass die Mauer zur Abstützung einer Aufschüttung dienen soll. Bei der Höhe handelt es sich um eine selbständige Aufschüttung, die beantragt werden muss. Im Vorfeld dazu sollte mit der Gemeinde geklärt werden, ob die Höhe überhaupt zugelassen werden kann (siehe Post A.K:)



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]