Giebelwand über dem angrenzenden Nachbarhaus dämmen


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Abgeschickt von Frau Jeh am 05 Dezember, 2006 um 22:10:40

Man stelle sich im Land Brandenburg zwei direkt auf der Grundstücksgrenze Wand an Wand erbaute Häuser vor, wovon eines nur ein Geschoß mit Satteldach (1), das andere zwei mit Satteldach hat (2), also entsprechend höher ist, sodaß die Giebelwand von (2) über dem Dach des Nachbarn (1) frei liegt. Müßte Nachbar (1) seinem Nachbarn (2) gestatten, seine Giebelwand (Wetterseite, schon etwas verwittert) notgedrungen über sein eigenes marodes Dach ausbessern zu lassen ?
Wenn nur neu verputzt würde, gäbe es möglicherweise auch weniger Probleme, wenn aber gleich das gesamte Haus von (2) wärmegedämmt werden soll, würde ja an der bewußten Stelle z.B. ein Überstand über die Grundstücksgrenze hinaus von z.B. 10 cm entstehen. Müßte (1) das dulden/ genehmigen oder könnte (1) das auf Dauer erfolgreich verhindern ? Müßte das z.B. im Grundbuch eingetragen werden ? Könnte (1) sich eine Entschädigung erhoffen ? Wenn ja, in welcher Höhe wäre das üblicherweise ?

Vielen Dank für Antworten :-)



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