Re: Nachbarschaftsrecht/Hammersschlagsrecht


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Abgeschickt von Esther am 07 Dezember, 2006 um 13:25:09

Antwort auf: Nachbarschaftsrecht/Hammersschlagsrecht von König am 06 Dezember, 2006 um 13:47:15:

Hallo,
eine Garage darf in den meisten Bundesländern grenzständig errichtet werden. Dabei darf rein formal euer Eigentum bzw. euer Grundstück aber nicht beeinträchtigt werden.
Rein faktisch wird es aber wahrscheinlich nötig sein, euren Zaun zumindest temporär zu entfernen. Darüber einigt man sich aber idR untereinander, denn seine Garage wirst du nicht verhindern können, er darf sie ja da bauen.

Das Efeu musst du dann entfernen, wenn es auf sein Eigentum (sprich seine Garage) übergreift - d.h. du wirst es wohl immer rechtzeitig zurückschneiden oder aber entfernen müssen.

Gruß, Esther
: Auf dem uns gegenüberliegenden Baugrundstück soll eine Haus inkl. Garage gebaut werden. Die Garage soll direkt an unserer Grundstücksgrenze (Zaun) liegen.

: Der Zaun ist auf unserem Grundstück befestigt und mit Efeu bepflanzt. Hat der zukünftige Nachbar das Recht, zum Verputzen oder auch zum Instantsetzen der Garagenwand, unseren Zaun entfernen zu lassen und wer trät hier die Kosten; der Zaun ist durch die Bewachsung nicht mehr in den Ursprungszustand zu versetzen? Hätten wir dann nicht das gleiche Recht bei unserem Zaun ???
: Müssen wir das Efeu eventl. entfernen lassen, da die Garagenwand eventl. dadurch beschägt wird???





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