Re: Giebelwand über dem angrenzenden Nachbarhaus dämmen


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Abgeschickt von Esther am 07 Dezember, 2006 um 13:32:26

Antwort auf: Giebelwand über dem angrenzenden Nachbarhaus dämmen von Frau Jeh am 05 Dezember, 2006 um 22:10:40:

Hallo,
die ganze Sache regelt man am besten nachbarschaftlich, die juristische Konstruktion wird keinem wirklich weiterhelfen :)

: Man stelle sich im Land Brandenburg zwei direkt auf der Grundstücksgrenze Wand an Wand erbaute Häuser vor, wovon eines nur ein Geschoß mit Satteldach (1), das andere zwei mit Satteldach hat (2), also entsprechend höher ist, sodaß die Giebelwand von (2) über dem Dach des Nachbarn (1) frei liegt. Müßte Nachbar (1) seinem Nachbarn (2) gestatten, seine Giebelwand (Wetterseite, schon etwas verwittert) notgedrungen über sein eigenes marodes Dach ausbessern zu lassen ?

-Nein, es gibt keine Duldungspflicht für Modernisierungen des Nachbarhauses. Anders z.B. bei akuter Einsturzgefahr.


: Wenn nur neu verputzt würde, gäbe es möglicherweise auch weniger Probleme, wenn aber gleich das gesamte Haus von (2) wärmegedämmt werden soll, würde ja an der bewußten Stelle z.B. ein Überstand über die Grundstücksgrenze hinaus von z.B. 10 cm entstehen. Müßte (1) das dulden/ genehmigen oder könnte (1) das auf Dauer erfolgreich verhindern ?

-ÜBerbau kann per Baugenehmigung genehmigt werden. Wenn die Wäremdämmung nach den neuen Richtlinien sogar vorgeschrieben ist und er nachweisen kann, dass er die Grenzwerte nicht durch eine Innendämmung erreichen kann, ist das Vorhaben u.U. genehmigungsfähig.

Müßte das z.B. im Grundbuch eingetragen werden ?
-Überbau wird idR eingetragen

Könnte (1) sich eine Entschädigung erhoffen ? Wenn ja, in welcher Höhe wäre das üblicherweise ?

Entschädigung nein, evtl. SChadensersatz (zivilrechtl einklagen). Besser: gegenseitiger Vertrag, in dem du das Vorhaben genehmigst und dafür einen Betrag x erhältst. Für die Höhe gibt es keinen Daumenwert.

Gruß, Esther

: Vielen Dank für Antworten :-)





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