Leitungsschäden nach Ausschachtungsarbeiten


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Abgeschickt von B.Murdner am 01 Maerz, 2005 um 12:24:20:

Hallo Forum!
Ich hab da ein Problem:
Haben sich sowohl der planende Architekt als auch der ausführende Unternehmer jeweils selbstständig darüber zu vergewissern, dass durch Ausschachtungsarbeiten keine Versorgungsleitungen gefährdet werden? Oder kann sich der Tiefbauunternehmer vor der Haftung schützen, indem er in einem zukünftigen Rechtsstreit einwendet, er habe sich auf die Planung meines Architekten verlassen ?




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