Re: Bebauungsplan ändern - Baufenster aufheben


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Abgeschickt von Sebastian am 07 Dezember, 2006 um 16:50:04:

Antwort auf: Bebauungsplan ändern - Baufenster aufheben von Zwiebel am 07 Dezember, 2006 um 14:53:06:

Eine Änderung des Bebauungsplanes ist sehr aufwendig und wird von den Gemeinden meist gescheut. Auch die Verfahrensdauer ist - je nach dem seitens der Gemeinde bereitgestellten Personalaufwand - vergleichsweise hoch.
Der andere Ansatz kann im Antrag auf Gewährung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegen. Die Voraussetzungen sind dort beschrieben. Die Gewährung der Befreiung steht im Ermessen der Behörde, darf aber natürlich nur aus sachlichen Gründen versagt werden.
Wenn man das nicht erst im Baugenehmigungsverfahren klären möchte, läßt sich dafür ein sog. Vorbescheid beantragen, der die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Vorhabens einschließlich der Befreiung verbindlich regelt. Ein Architekt ist (zumindest in NRW) dafür nicht vorgeschrieben, wegen notwendiger Zeichnungen etc. aber oft sinnvoll.

Gruß
Sebastian




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