Re: Voraussetzungen für Abrißgenehmigung eines Hauses


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Abgeschickt von Sebastian am 08 Dezember, 2006 um 21:27:17:

Antwort auf: Voraussetzungen für Abrißgenehmigung eines Hauses von Paul am 06 Dezember, 2006 um 11:36:43:

Baurechtlich - wenn Ihr Sachverhalt komplett ist - keine Besonderheiten: Sicherer Abbruch und ordnungsgemäße Entsorgung.

: Hallo,
: zur Diskussion steht ein fiktiver Fall:
: Herr A. interessiert sich für den Kauf eines Grundstückes, das mit einem ca. 20 Jahre alten Haus (sog. Biohaus, kein Denkmalschutz) bebaut ist, welches ihm leider überhaupt nicht gefällt und auch seinen Anforderungen nach zwei abgeschlossenen Wohneinheiten nicht entspricht. (Das große zweigeschossige Haus hat bis auf das Badezimmer keine mit Türen verschließbaren einzelnen Räume, besteht also quasi aus einem einzigen Raum über 2 Ebenen.) Da das Grundstück Herrn A. jedoch vollkommen überzeugt, denkt er über den Abriss des Hauses und Errichtung eines Neubaus nach. Mit welchen möglichen Voraussetzungen für eine Abrissgenehmigung müsste er rechnen?
: Vielen Dank im Voraus für Beiträge.
: Mit freundlichem Gruß Paul





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