Re: Bebauungsplan: Änderung der Stadt nach Bebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Dezember, 2006 um 20:30:57

Antwort auf: Re: Bebauungsplan: Änderung der Stadt nach Bebauung von Anja am 07 Dezember, 2006 um 14:05:03:

: Hallo, vielen Dank für die ausführliche und schnelle Info.

: Das mit den Immissionswerte ist interessant, bezweifle aber, dass der Lärm ausreichend ist zumal man als Bürger einen gewissen Lärmpegel von spielenden Kinder hinnehmen muß.

: Was ist ein "Offenlegungsverfahren"? Betrifft dass die auch die Änderung eines Bebauungsplanes?

: Nutzen hier die Einwände der Bewohner etwas?

:

Bei einer Änderung im vereinfachten Verfahren kann die Gemeinde wählen zwischen einer "förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit" durch eine öffentliche Auslegen, üblicherweise im Rathaus, auf die Dauer eines Monats oder die individuelle Benachrichtigung der Betroffenen mit Einräumung einer Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist.
Dieses Verfahren wird auch Offenlegung genannt.

Die Geräusche eines Spielplatzes unterscheiden sich grundsätzlich von dem Lärm, der von einem Bolzplatz ausgehen kann. Es gibt entsprechende Rechenmodelle für Schallgutachten.



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