Re: garantierte Bauzeit 2 Monate überzogen


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Abgeschickt von Esther am 09 Dezember, 2006 um 22:49:59

Antwort auf: garantierte Bauzeit 2 Monate überzogen von mavo1970 am 07 Dezember, 2006 um 21:29:40:

Hallo,
die Frage hat aber nicht mit Baurecht zu tun - die Ansprüche gegen den Bauträger sind rein privatrechtliche, wogegen Baurecht öffentliches Recht ist.

Ein Anwalt kann da sicher weiterhelfen, aber schneller einziehen könnt ihr davon wohl auch nicht.

Gruß, Esther

: Folgendes : unsere Baufirma hat uns vertraglich eine Bauzeit von 7 Monaten zugesichert. Diese ist um bereits mehr als 6 Wochen überschritten. Es tut sich nichts am Bau, denn der Bauträger scheint sich hoffnungslos mit Aufträgen übernommen zu haben und in dieser Woche (Mo-Do) war zum Beispiel noch NIEMAND am Bau. Es wurde uns eine Schadensersatzzahlung von 1% der Bausumme für jeden überzogenen Monat angeboten. Allerdings müssen wir am 22.12. unsere Mietswohnung ( in 12 Tagen ) abgeben und wollen ENDLICH in das Haus. Haben wir eine Chance die Fertigstellung zu erreichen, wenn wir einen Anwalt einschalten ? Was könnten wir sonst tun , um etwas Druck auszuüben ? Hat jemand ähnliches erlebt und mag berichten oder Tipps geben ? Danke, M.V.





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