Kosten für Lärmschutzwall


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Abgeschickt von Andreas Illig am 11 Dezember, 2006 um 11:06:40

Hallo,

eine Gemeinde erlässt 3 Jahre nach der Erschließung eines Baugebietes eine Satzung, um die Kosten für den Lärmschutzwall erheben zu können. Müssen das die Anwohner so hinnehmen, oder gilt der Zustand als die Grundstücke gekauft wurden (und noch keine Satzung bestand)?





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