Re: Befreiungsantrag/Nachbarzustimmung


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Abgeschickt von Esther am 12 Dezember, 2006 um 10:42:22

Antwort auf: Befreiungsantrag/Nachbarzustimmung von Heike am 12 Dezember, 2006 um 08:26:54:

Zunächst mal sind die Angaben sehr dünn, um die Lage einschätzen zu können.
Vielleicht als Tipp vorab: Es könnte sich um ein verfahrensfreies Vorhaben handeln (hängt ab von der Größe der Hütte und dem Bundesland), so dass ich euch den ganzen Antragsaufwand sparen könnt. Dazu bitte mal den Anhang zur LBO eures Bundeslandes prüfen.

Generell ist es aber so, dass ein Bebauungsplan gilt, bis ein neuer in Kraft tritt. Es ist durchaus nichts unübliches, dass ein neuer BPlan beschlossen wird, dann aber noch einige Jahre in der Schublade verschwindet...
Somit gilt für das aktuelle Verfahren der noch gültige BPlan mit den Baugrenzen.

Sollte eine Befreiung erfoderlich sein, werden alle Angrenzer informiert (also auch, wenn sie nur über Eck angrenzen) und können Einwendungen machen.

Wenn du unsicher über die Kompetenz im Landratsamt bist, dann beantrage ein Befreiung - wenn sie nicht erteilt wird, diskutier nicht lange rum sondern leg Widerspruch gegen den Bescheid ein. Das geht dann zur nächsthöheren Behörde (meist Regierungspräsidium) und da ist dann mehr Entscheidungskompetenz zu erwarten. Ggf. wird die Lage auch bei einem Ortstermin erörtert.

Gruß, Esther

: Wir haben vor 6 Jahren eine unerlaubte Gartenhütte aufgestellt! Nach langem hin und her soll nun der Bebauungsplan geändert werden. (Die Baugrenze von 5 m wird als textl. Festsetzung entfernt). Nun haben wir ein Schreiben bekommen vom Landkreis, dass wir einen Befreiungsantrag und die Nachbarzustimmung brauchen! Reicht es nicht aus, wenn die textl. Festsetzung aus dem Bebauungsplan gestrichen wird? Was ist genau ein Befreiungsantrag? Welche Nachbarn muß ich um eine Zustimmung bitten (nach 6 Jahren?) Auch die, wo sich eigentlich nur die Grundstücksecken berühren?
: Gruß Heike




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