Re: Schaden am Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Esther am 12 Dezember, 2006 um 10:51:52

Antwort auf: Schaden am Nachbargrundstück von Heike am 11 Dezember, 2006 um 18:34:19:

Hallo,
prinzipiell hat eure Nachbarin Recht, auf dem Zivilrechtsweg Schadensersatz von euch zu verlangen.
Den Rat eures Anwalts finde ich bedenklich - zumindest so in der Kürze, wie er hier dargestellt wird.
Prinzipiell ist es so, dass die Nachbarin keine Einstellung der Bauarbeiten verlangen kann, wenn eine Baufreigabe vorliegt - denn die Standsicherheit (auch die der Nachbarhäuser) wird durch den Prüfstatiker bestätigt. Wenn eure Nachbarin diese anzweifelt, hat sie - zumindest im öfftl. Recht - keine Möglichkeit, eine Baueinstellung zu verlangen. Sonst hätte sie sich auch längst an die Baubehörde gewandt - das wäre einfacher und billiger für sie gewesen.

Hättet ihr jetzt gebaut und es wären trotzdem Schäden an ihrem Anwesen entstanden, so wäre u.U. der Prüfstatiker haftbar gewesen. So sind die Schäden aber nicht durch eine falsche Beurteilung des Statikers entstanden, sondern durch eine unzureichende Absicherung und Verankerung der Baugrube - und dafür muss der Bauherr haften.

Du solltest dich dringend von einem Anwalt mit viel Erfahrung in Bausachen auf dem Zivilrechtsweg beraten lassen!

Gruß, Esther

: Hallo
: Wir haben ein im Jahre 2003 ein Einfamilien Haus gebaut.Da es am hang gelegen ist war eine Stützmauer in L Stein Form geplant.Leider ergaben sich während der Ausschachtungsarbeiten Probleme.Es tauchten Wasserleitungen der Stadtwerke von 1 Meter Durchmesser auf.Von einer L Mauer mußten wir dann absehen.
: Eine Statik für eine Gabionnen Wand wurde erstellt.
: Das bauamt forderte eine Prüfung von einem Prüfstatiker .Dieser wollte noch ein Bodengutachten.
: Es ist Zeit verlohren gegangen.
: Im Herbst sollte dann endlich die Gabionen Wand entstehen.
: Am Nachbargrundstück sprich der Kellertreppe sowie des Kellertroges gab es bereits die ersten Risse und Schäden da der Hang nicht befestigt war.
: Der Anwalt der Nachbarin schrieb uns einen Brief das Gefahr im Verzug besteht.
: Wir wollten unverzüglich die von langer Hand geplante mauer umsetzten.
: Einen Tag vor baubeginn untersagte uns der Anwalt das Bauvorhaben .
: Unsere Nachbarin zweifelte die Standsicherheit an.
: Aus Angst wand ich mich an das Bauamt.Diese forderten mich auf zu beginnen.
: Ich rief einen Anwalt an um mich beraten zu lassen.Dieser meinte wir können auf einen Gerichtsbeschluß warten.
: Dann kam der Winter.Es konnte bei Frost nicht gebaut werden.Im Frühjahr wand ich mich erneut an meine Nachbarin und erleutete Ihr erneut die Ernsthaftigkeit der Situation.Sie ließ mich nicht bauen obwohl es eine Statik eine Prüfstatik und eine Baugenehmigung durch das Bauamt vorlag.Die Baufirma wollte auch nicht beginnen solange der Sachverhalt nicht geklährt war.
: Ich habe dann aus Verzweiflung eine neue Statik für eine Betonmauer erstellen lassen.
: Diese wurde dann auch sofort genehmigt und gebaut.
: In diesem Winter ist der Schaden doch relativ groß an dem Nachbargrundstück geworden.Es gab Risse von 7 cm tiefe.
: Jetzt möchte die Nachbarin einen großen Schadensersatz von mir,obwohl Gefahr im verzug bekannt war hatte sie mich aber nicht bauen lassen.

: Weiß jemand Rat.
: Viele Grüße Heike





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