Re: Befreiungsantrag/Nachbarzustimmung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Dezember, 2006 um 11:15:11

Antwort auf: Re: Befreiungsantrag/Nachbarzustimmung von Heike am 12 Dezember, 2006 um 10:15:07:

: Soll ich ehrlich sein? Ich habe das Gefühl, das der Landkreis nicht so recht weiß, was er tut! Es fing vor 6 Jahren an!! Die Hütte stand ein halbes Jahr und dann bekamen wir Post! Das Bauamt wäre vor Ort gewesen und wir sollen einen Bauantrag einreichen! Wir haben uns alle nötigen Unterlagen besorgt und dann hieß es auf einmal.... nee nee wir dürfen lt. Bebauungsplan (wegen einer textlichen Festsetzung: Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO und bauliche Anlagen, soweit Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, wie folgt eingeschränkt: zulässig sind nur Einfriedungen, Pergolen, Teppichklopfstangen, Müllboxen)dort keine Hütte stehen haben!! Es kam die Androhung zum Abriß..... es gab ein ewiges hin und her.... dieses hier alles aufzuschreiben wäre wirklich filmreif! Jedenfalls wird diese Textziffer jetzt gestrichen (hat bei der Gemeinde schon ausgehangen... wird wohl 2007 gestrichen)! Wozu brauche ich dann noch einen Befreiungsantrag..... und die Zustimmung vom Nachbarn.... vor allen Dingen von welchen? Das Formular habe ich mir bereits ausgedruckt beim Landkreis..... Eine Befreiung bekommt man, wenn man gegen eine Vorschrift verstoßen hat! Wenn der Bebauungsplan geändert wird, dann wäre der Bau doch legal???Wir haben Frist bis Januar. Ich habe beim Bauamt angerufen und Ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren doch läuft, ob wir nicht erstmal abwarten können, bis der Bebauungsplan geändert wird! Ich solle ruhig schon einmal die Unterlagen einreichen, dann würden die schonmal vorliegen??? Ist es wirklich so, dass wenn der Baubaungsplan geändert wird, brauche ich dann noch eine Befreiung (Lt Ausdruck bezieht die sich nur auf Bauten, die geplant sind).. Was ist mit der Nachbarzustimmung.... nach 6 Jahren???? Und wenn ein Nachbar jetzt sagt, ach die gebe ich aber nicht????

Neben dem Widerspruch zu den (noch) geltenden textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes kommt auch noch ein Verstoss der Abstandsflächen in Frage.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]