Pachtvertrag gekündigt


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Abgeschickt von Fred am 12 Dezember, 2006 um 19:57:15:

Hallo,
wer weiß Rat? Familie A hat ein Haus gekauft. Der angelegte Garten besteht zur Hälfte aus einem Grundstück, dass seit einigen Jahrzehnten von den Vorbesitzern dazugepachtet wurde. Mündlich hatte der Verpächter über den Vorbesitzer seine Zustimmung zur weiteren Verpachtung an Familie A gegeben und hat sich nun anders entschieden.
Was kann Familie A tun?
Gibt es nach Jahrzehnten ein Gewohnheitsrecht den Garten als Gesamtes zu erhalten?
Kann der Verpächter auf seine mündliche Zusage auch Dritten gegenüber verantwortlich gemacht werden?
Wer muss bei einer Teilung des Gartens für die Kosten (Vermessung, Strom, Schlösserwechsel)aufkommen?

Freue mich auf eine Rege Diskussion



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