Re: Satzung 3 Jahre nach Erschließung geändert


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Abgeschickt von Erich Bauer am 13 Dezember, 2006 um 20:18:02

Antwort auf: Satzung 3 Jahre nach Erschließung geändert von Martin am 13 Dezember, 2006 um 09:44:13:

Es ist die Satzung anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Betragspflichten gilt.





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