Re: Terrassenüberdachung Reihenhaus


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Abgeschickt von Esther am 13 Dezember, 2006 um 21:25:31

Antwort auf: Terrassenüberdachung Reihenhaus von Julia S. am 13 Dezember, 2006 um 09:53:08:

Einfache Antwort:
Ja, es ist sein Eigentum, die Befestigung ist nicht zwingend notwendig. Treten durch euer Dach Schäden an seiner Wand auf, müsst ihr dafür aufkommen - egal, wie ihr das Dach befestigt.
Gruß, Esther

: Hallo, wir möchten einen Teil unserer Terrasse überdachen lassen. Die Terrasse grenzt auf ganzer Länge an das rechte Nachbarhaus. Um die Überdachung zur Wand unseres Nachbarn optimal abdichten zu können, müsste die Überdachung mit vier Schrauben (ca. 8 cm tief) an der Nachbarwand befestigt werden. Unser Nachbar verweigert uns dies aber. Der von uns beauftragte Bauunternehmer würde auch die Gewährleistung auf Dichtigkeit etc. unserem Nachbarn gegenüber gewährleisten. Eine Außenlampe ist dort aber z. B. bereits befestigt gewesen, als wir das Haus gekauft haben. Kann uns das Vorhaben von unserem Nachbarn grundsätzlich verwehrt werden?
: Vielen Dank, Julia S.





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