Re: Privatrechtliche Nebenabrede zum Notarvertrag - nichtig?


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Abgeschickt von Esther am 13 Dezember, 2006 um 21:28:02

Antwort auf: Privatrechtliche Nebenabrede zum Notarvertrag - nichtig? von Wolfman am 12 Dezember, 2006 um 23:32:35:

Nein, denn ein solcher Hinweis ist nicht beurkundungspflichtig und stellt auch keine Umgehung der Formvorschriften beim Immobilienkauf dar. Es ist vielmehr eine Verzichtserklärung, die formlos möglich ist.

Gruß, Esther

: Hallo,

: wir möchten ein Haus kaufen, das möglicherweise einen illegalen Anbau hat (genau kann man das heute nur noch schwer nachprüfen.) Der Verkäufer hat uns darauf hingewiesen und will diesen Hinweis auch in den Notarvertrag aufnehmen lassen. Wir möchten aber nicht, dass in einer notariellen Urkunde die Erwähnung des eventuellen Schwarzbaus enthalten ist. Darum wollen wir das ganze in einem privaten Vertrag unter uns regeln. Darin soll nur stehen, dass wir auf die Möglichkeit des Schwarzbaus hingewiesen wurden und keine Haftungsansprüche stellen. Wäre ein solcher Zusatzvertrag nichtig?
: Danke für eure Antworten.





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