Re: Privatrechtliche Nebenabrede zum Notarvertrag - nichtig?


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Abgeschickt von Sebastian am 13 Dezember, 2006 um 23:02:21:

Antwort auf: Re: Privatrechtliche Nebenabrede zum Notarvertrag - nichtig? von Esther am 13 Dezember, 2006 um 21:28:02:

Der Verkäufer ist nicht dumm.
Ich hoffe, Sie kennen die vielen Überraschungen, die ein Schwarzbau nicht nur bei der Bauaufsicht, sondern auch bei Mietern, Versicherungen etc. mit sich bringt?! Und Sie haben den Preis entsprechend heftig gedrückt, so ungefähr auf den eines unbebauten Grundstücks?

Ich kenne ziemlich viele Bauaufsichtsbehörden, die die Genehmigungssituation zumindest der letzten 100 Jahre relativ locker überblickt - und dort kann man die Genehmigungsunterlagen auch einsehen.

Gruß
Sebastian





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