Re: Landschaftsschutzgebiet


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Abgeschickt von Esther am 14 Dezember, 2006 um 12:54:27

Antwort auf: Landschaftsschutzgebiet von linn28 am 14 Dezember, 2006 um 10:30:26:

Hi,
wende dich am besten an die Baubehörde, per Auskunft oder Bauvoranfrage. Prinzipiell darfst du das alte (genehmigte) Gebäude wieder auf der Grundfläche und mit den Abmessungen aufbauen, wie es war (Baugenehmigung aber erforderlich!)- alle Erweiterungen sind erneut genehmigungsbedürftig. Die einzelnen Fachbehörden werden wahrscheinlich Auflagen erlassen für den Neubau.

Gruß, Esther

: Haus am See im Landschaftsschutzgebiet musste aus Sanierungsgründen bis auf die Grundmauern abgerissen werden.Eine Baugenehmigung des alten Gebäudes ist vor-
: handen.Die Terrasse befindet sich über dem See. Was muss beim Bauantrag beachtet werden.Darf man größer
: bauen ,darf das Gebäude in den See ragen , sind Sondervorschriften einzuhalten.




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