Re: einspruch gegen entscheidung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Esther am 14 Dezember, 2006 um 19:48:22

Antwort auf: einspruch gegen entscheidung von a. tobisch-haupt am 14 Dezember, 2006 um 19:23:00:

Hallo,
eine Entscheidung der Gemeinderates hat keine unmittelbare Wirkung auf dich als Bürger - somit kannst du auch nichts dagegen unternehmen.
Geht es z.B. um eine Baugenehmigung, zu der die Gemeinde das Einvernehmen verweigert, musst du die Entscheidung der Baubehörde dir gegenüber abwarten und kannst dann gegen diese Widerspruch einlegen.

Gruß, Esther

: welches ist die übergeordnete behörde( bayern ), bei der man einspruch erheben kann, wenn man mit einer entscheidung des gemeinderates zum thema baurecht nicht einverstanden ist?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]