Re: Landschaftsschutzgebiet


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Dezember, 2006 um 23:27:25

Antwort auf: Landschaftsschutzgebiet von linn28 am 14 Dezember, 2006 um 10:30:26:

: Haus am See im Landschaftsschutzgebiet musste aus Sanierungsgründen bis auf die Grundmauern abgerissen werden.Eine Baugenehmigung des alten Gebäudes ist vor-
: handen.Die Terrasse befindet sich über dem See. Was muss beim Bauantrag beachtet werden.Darf man größer
: bauen ,darf das Gebäude in den See ragen , sind Sondervorschriften einzuhalten.

Landschaftsschutz klingt auch sehr nach Aussenbereich. Eine Bebauung im Aussenbereich ist an die gesetzlichen Voraussetzungen des §35 BauGB gebunden, der eine ganze Reihe verbindliche Voraussetzungen auflistet. So ist z. B. ein Wiederaufbau für den bisherigen Eigentümer, der das Gebäude "längere Zeit" genutzt hat nach Absatz 4 Nr. 2 möglich, wenn die dort genannten Bedingungen vorliegen. Eine "alsbaldige" Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes ist nach Abs. 4 Nr. 3 bei besonderen Ereignissen, wie Brand, Sturm usw. an gleicher Stelle denkbar.

Mehr Klarheit über die Möglichkeiten ist über eine Rückfrage bei der Gemeinde und rechtsverbindlich über eine Bauvoranfrage zu erreichen.



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