Re: nutzungsänderung


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Abgeschickt von Sebastian am 15 Dezember, 2006 um 11:50:10:

Antwort auf: nutzungsänderung von Tedula am 15 Dezember, 2006 um 00:53:30:

Im Verhältnis Mieter - Vermieter kommt es auf die Absprachen und z.B. den Mietvertrag an.
Im Verhältnis zur Bauaufsichtsbehörde darf jeder von beiden den Bauantrag stellen.
Klassisches Problem, wenn der Mieter beantragt: Es werden Änderungen in den Teilen notwendig, die ihm nicht vermietet sind und/oder die der Vermieter nicht kennt/nicht möchte.

Wenn die Behörde wegen ungenehmigter Nutzungsänderung einschreitet, kann sie auswählen, gegen wen sie vorgeht und wird meist beide in Anspruch nehmen (mit Nutzungsuntersagung).

Gruß
Sebastian




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