Tierhaltung Nutzungsuntersagung


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Abgeschickt von Kreis am 15 Dezember, 2006 um 18:54:24

Im Tierschutzgesetzschreibt im§11
Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben wenn die Täätigkeit planmäßig,forausgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
Vögel:Eine gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn
regelmäßig Jungtiere verkauft werden und mehr als 25 züchtende Vogelpaare(50 St.) gehalten werden in der Größe von Nymphensittiche. Generell gilt eine Zucht als gewerbsmäßig wenn ein Verkauferlös von mehr als 2000 Euro jährlich zu erwarten ist.
Meine Frage? Kann die bestands gröse mir Vorgeschrieben werden auf Grund von Lärmbelästigung? Da 20 Zuchtpaare ca 60 Jungvögel im Jahr ausbrüten bei einer Brut und dies auch nur im besten fall.




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